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Gibt es angeborene Rechte, die jeder Mensch besitzt? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 legt Werte fest, die für alle Menschen gelten und vor willkürlicher Gewalt schützen sollen. Der lange Kampf um die Menschenrechte ist aber noch nicht beendet.

Was sind Kinderrechte?

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„Abdelkratie“ – Die Menschenrechte während Corona

Grosse Menschenrechtler

Immer wieder gibt es Menschen, die beweisen, dass ein Einzelner die Geschicke der Welt verändern kann. Menschen, die mit Mut, Gewaltlosigkeit und Liebe erfolgreich für die Rechte der anderen kämpfen.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Rassismus betroffen? Hier findest du Hilfe: Beratungsnetz für Rassismusopfer . GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus . rassistische Online-Hassrede melden . rassistischen Vorfall bei der GRA melden . islamfeindlichen Vorfall bei der FIDS melden . Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147 . Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143 .

Ziele der Nachhaltigkeit

https://www.eine-welt.ch/dossier-die-menschenrechte-muessen-beim-schutz-der-biodiversitaet-geachtet-werden

goals (=Ziele … für nachhaltige Entwicklung)

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Datum: 7. September 2021Autor: mauriziospianoproject0Kommentare— Bearbeiten

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, SDGs; französisch Objectifs de développement durable) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN), welche weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen …

17 Global Goals Partnership – Zielefür eine Partnerschaft

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SDG 17 Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen 

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Um die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung erfolgreich umzusetzen, braucht es eine umfassende Finanzierungsbasis, welche über die Gelder der öffentlichen Entwicklungshilfe hinausgehen. Neben öffentlichen und privaten Mitteln soll auch die Politik einen grösseren Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten. Im Juli 2015 hat sich die Staatengemeinschaft dazu auf ein neues Rahmenwerk zur Finanzierung und Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung geeinigt – die Addis Abeba Aktionsagenda.

Die entwickelten Länder erneuern in Ziel 17 die Zusage, 0.7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden. Um die Abhängigkeit von ausländischer Unterstützung zu senken, soll die Mobilisierung einheimischer Ressourcen gestärkt werden. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation soll verstärkt sowie ein gerechtes multilaterales Handelssystem gefördert werden. Zudem soll die makroökonomische Stabilität und die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung gefördert werden.

Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

Finanzierung

  • Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschliesslich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern
  • Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschliesslich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen
  • Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren
  • Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschuldung die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu verringern
  • Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschliessen und umsetzen

Technologie

  • Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung
  • Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltverträglichen Technologien an die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen, einschliesslich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern
  • Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern

Kapazitätsaufbau

  • Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effektiven und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rahmen der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation

Handel

  • Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha
  • Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln
  • Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen

Systemische Fragen

Politik- und institutionelle Kohärenz

  • Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz
  • Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern
  • Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung respektieren

Multi-Akteur-Partnerschaften

  • Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen
  • Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern

Daten, Überwachung und Rechenschaft

  • Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merk-malen aufgeschlüsselt sind
  • Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmasse für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen

Zum Anfang

16 Peace Justice and strong Institution – Frieden, Justiz und starke Institutionen

SDG 16 Friedliche und inklusive Gesellschaften für nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen 22

Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern 

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Ohne friedliche und inklusive Gesellschaften und gute Regierungsführung ist Entwicklung nachgewiesenermassen nicht nachhaltig. So sind konfliktbetroffene Staaten am weitesten entfernt von der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs). Umgekehrt hat sich in vielen anderen Ländern gezeigt, dass die Wiederherstellung von Frieden und rechenschaftspflichtigen Institutionen massgeblich zur Erreichung der MDGs beigetragen hat.

Ziel 16 will daher bis 2030 friedliche und inklusive Gesellschaften fördern. Dazu fordert Ziel 16 die Verringerung aller Formen von Gewalt, die Beendung von Folter und die Bekämpfung aller Formen organisierter Kriminalität. Zudem sollen Korruption und Bestechung sowie illegale Waffen- und Finanzströme deutlich verringert werden. Rechtstaatlichkeit und partizipative Institutionen sollen gefördert und der gleichberechtige Zugang zur Justiz gewährleistet werden, damit friedliche und inklusive Gesellschaften entstehen können.

Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

16.1: Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern

16.2: Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden

16.3: Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten

16.4: Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen

16.5: Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren

16.6: Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

16.7: Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist

16.8: Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken

16.9: Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben

16.10: Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften

16.a: Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern

16.b: Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen

15 Life on Land – Leben auf dem Land

SDG 15 Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen 21

Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern 

Der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität sind für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung sowie für das Überleben der Menschen entscheidend. Statistiken zeigen jedoch einen konstanten Rückgang von Biodiversität und Verlust von Wald. Der Verlust von Waldfläche bedroht das menschliche Wohlergehen, wobei insbesondere die arme Landbevölkerung, darunter indigene und lokale Gemeinschaften, betroffen sind. Biodiversität und Wälder tragen zur Armutsreduktion bei, indem sie Ernährungssicherheit und Gesundheit ermöglichen, saubere Luft und sauberes Wasser bereitstellen und CO2 Emissionen speichern. Biodiversität ist die Grundlage für ökologische Entwicklung.

Ziel 15 fordert den Erhalt, die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Ökosystemen. Bis 2020 soll die Entwaldung beendet und geschädigte Wälder wiederhergestellt werden. Die Wiederaufforstung sollen weltweit beträchtlich erhöht werden. Ebenso soll die Wüstenbildung bis 2030 bekämpft und von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffene Flächen saniert werden. Zum Schutz der Artenvielfalt fordert Ziel 15 dringend Massnahmen, um die Wilderei und den Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten zu beenden.

Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

15.1: Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüsswasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten

15.2: Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen

15.3: Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, die geschädigten Flächen und Böden einschliesslich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen sanieren und eine Welt anstreben, in der die Landverödung neutralisiert wird

15.4: Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschliesslich ihrer biologischen Vielfalt sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für die nachhaltige Entwicklung zu stärken

15.5: Umgehende und bedeutende Massnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern

15.6: Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart

15.7: Dringend Massnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen

15.8: Bis 2020 Massnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen

15.9: Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen

15.a: Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aufbringen und deutlich erhöhen

15.b: Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen für die Finanzierung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder aufbringen und den Entwicklungsländern geeignete Anreize für den vermehrten Einsatz dieser Bewirtschaftungsform bieten, namentlich zum Zweck der Walderhaltung und Wiederaufforstung

15.c: Die weltweite Unterstützung von Massnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschützten Arten verstärken, unter anderem durch die Stärkung der Fähigkeit lokaler Gemeinwesen, Möglichkeiten einer nachhaltigen Existenzsicherung zu nutzen

14 Life below Water – Leben unter Wasser

SDG 14 Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen 20

Ziel 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen 

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Verschmutzung und Übernutzung der Ozeane bereiten zunehmend Probleme, etwa die akute Gefährdung der Artenvielfalt, die Versauerung der Meere und der zunehmende Plastikmüll. Zusätzlich zur industriellen Fischerei und der industriellen Nutzung von Meeresressourcen, setzt der Klimawandel die Ökosysteme immer mehr unter Druck. Eine weiter wachsende Weltbevölkerung wird in Zukunft noch verstärkt auf Ressourcen aus den Meeren angewiesen sein.

Ziel 14 fordert, dass bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung erheblich verringert und die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmass reduziert wird. Bereits bis 2020 sollen die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaftet und geschützt werden. Ebenso soll bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam geregelt werden. Um der Überfischung der Meere Einhalt zu gebieten, soll die illegale und unregulierte Fischerei sowie zerstörerische Fangpraktiken bis 2020 beendet werden. Ebenso sollen bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagt werden.

Ziel 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen

14.1: Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern

14.2: Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden, und Massnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, damit die Meere wieder gesund und produktiv werden

14.3: Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmass reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen

14.4: Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzest-möglicher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert

14.5: Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten

14.6: Bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen, in Anerkennung dessen, dass eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder einen untrennbaren Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen über Fischereisubventionen bilden sollte

14.7: Bis 2030 die sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für die kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, namentlich durch nachhaltiges Management der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus

14.a: Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, die Forschungskapazitäten ausbauen und Meerestechnologien weitergeben, unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für die Weitergabe von Meerestechnologie, um die Gesundheit der Ozeane zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselentwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, zu verstärken

14.b: Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten gewährleisten

14.c: Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen verbessern und zu diesem Zweck das Völkerrecht umsetzen, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegt ist, das den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen vorgibt, worauf in Ziffer 158 des Dokuments „Die Zukunft, die wir wollen“ hingewiesen wird

13 Climate Action – Klima Aktion

SDG 13 Umgehend Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen 19

Ziel 13: Umgehend Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

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Der Klimawandel stellt eine zentrale Herausforderung für nachhaltige Entwicklung dar. Die Erwärmung der Erdatmosphäre löst Veränderungen im globalen Klimasystem aus. Diese gefährden in wenig entwickelten Weltregionen die Lebensgrundlagen weiter Bevölkerungsteile, während in entwickelten Gegenden vor allem die Infrastruktur und einzelne Wirtschaftszweige den Risiken des Klimawandels ausgesetzt sind. Durch Veränderungen der Niederschlags- und Temperaturzyklen sind zudem Ökosysteme, wie z.B. Wälder, landwirtschaftliche Kulturflächen, Berggebiete und Ozeane sowie die darin lebenden Pflanzen, Tiere und Menschen betroffen. Weltweit stieg der Ausstoss von Kohlendioxid (CO2) zwischen 1990 und 2012 um über 50%.

Ziel 13 fordert die Staaten dazu auf, Klimaschutzmassnahmen in ihre nationalen Politiken einzubeziehen und sich gegenseitig bei den Herausforderungen zu unterstützen. Im Rahmen von Ziel 13 wird  das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen als das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über die globale Antwort auf den Klimawandel anerkannt. In Ergänzung zu diesen Verhandlungen geht es um eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Naturkatastrophen. Das Versprechen  der entwickelten Länder, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um die Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, wird bekräftigt.

Ziel 13: Umgehend Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen*

13.1: Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken

13.2: Klimaschutzmassnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen

13.3: Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern

13.a: Die Verpflichtung erfüllen, die von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die entwickelte Länder sind, übernommen wurde, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Kontext sinnvoller Klimaschutzmassnahmen und einer transparenten Umsetzung zu entsprechen, und den Grünen Klimafonds vollständig zu operationalisieren, indem er schnellstmöglich mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wird

13.b: Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen

12 Reseponsible Consumtion and Production – Verantwortlicher Verbrauch

SDG 12 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen 18

Ziel 12: Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen

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Die Weltbevölkerung konsumiert gegenwärtig mehr Ressourcen, als die Ökosysteme bereitstellen können. Damit die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der Tragfähigkeit der Ökosysteme stattfinden kann, muss die Art und Weise, wie unsere Gesellschaft Güter produziert und konsumiert, grundlegend verändert werden.

Ziel 12 fordert die Umsetzung des Zehnjahresprogramms für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster der UNO. Ein umweltverträglicher Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen soll erreicht werden. Das Abfallaufkommen soll durch Wiederverwertung deutlich vermindert werden. Die Nahrungsmittelverschwendung soll halbiert und Unternehmen sollen zu einer nachhaltigen Unternehmensführung ermutigt werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung von Nachhaltigkeitskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen.

Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

12.1: Den Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster umsetzen, wobei alle Länder, an der Spitze die entwickelten Länder, Massnahmen ergreifen, unter Berücksichtigung des Entwicklungsstands und der Kapazitäten der Entwicklungsländer

12.2: Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen

12.3: Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschliesslich Nachernteverlusten verringern

12.4: Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmass zu beschränken

12.5: Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern

12.6: Die Unternehmen, insbesondere grosse und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen

12.7: In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten

12.8: Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über einschlägige Informationen und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur verfügen

12.a: Die Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten im Hinblick auf den Übergang zu nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern unterstützen

12.b: Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert, auf die nachhaltige Entwicklung entwickeln und anwenden

12.c: Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechend den nationalen Gegebenheiten rationalisieren, unter anderem durch eine Umstrukturierung der Besteuerung und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer die Armen und die betroffenen Gemeinwesen schützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden

11 Sustainable Cities and Communities – nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten 17

Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen

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Die Urbanisierung gehört zu den bedeutendsten Entwicklungen im 21. Jahrhundert. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung weltweit lebt in Städten, wobei ein Anstieg auf bis zu 70% bis im Jahr 2050 erwartet wird. Städte sind Haupttreiber lokaler und nationaler Wirtschaften und Drehscheiben des Wohlstands. Mehr als 80% der globalen Wirtschaftsaktivität konzentriert sich in Städten. Gleichzeitig bringt die Urbanisierung grosse Herausforderungen mit sich. Städte haben einen enormen ökologischen Fussabdruck. Sie nehmen zwar nur drei Prozent der Weltoberfläche ein, verbrauchen jedoch drei Viertel der globalen Ressourcen und sind für 75 Prozent der globalen Emissionen verantwortlich.

Ziel 11 will die von Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, insbesondere mit Blick auf die Luftqualität und den Umgang mit Abfall. Die Stadtentwicklung soll inklusiver und nachhaltiger gestaltet werden, unter anderem durch partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung. Zudem soll der  allgemeine Zugang zu sicheren und inklusiven Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleistet werden, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Ebenso soll der Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum und Transportsysteme sichergestellt werden.

Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

11.1: Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren

11.2: Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Strassenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen

11.3: Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken

11.4: Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur- und -naturerbes verstärken

11.5: Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschliesslich Wasserkatastrophen, bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch verursachten unmittelbaren wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt wesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von Menschen in prekären Situationen

11.6: Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung

11.7: Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen

11.a: Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen

11.b: Bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Politiken und Pläne zur Förderung der Inklusion, der Ressourceneffizienz, der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen beschliessen und umsetzen, wesentlich erhöhen und gemäss dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen entwickeln und umsetzen

11.c: Die am wenigsten entwickelten Länder unter anderem durch finanzielle und technische Hilfe beim Bau nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unter Nutzung einheimischer Materialien unterstützen

10 Reduced Inequalities – Ungleichheiten reduzieren

SDG 10 Reduce inequality within and among countries 16

Ziel 10: Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern

Globale Ungleichheiten sind sehr gross und eines der grössten Hindernisse für Nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. In den letzten Jahren haben die Ungleichheiten innerhalb vieler Länder zugenommen. Ungleichheiten beschränken die Möglichkeiten gesellschaftlicher Gruppen, sich am sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen und einen sinnvollen Beitrag dazu zu leisten. Deshalb fokussiert Ziel 10 auf die Reduktion von Ungleichheiten innerhalb und zwischen Staaten.

Konkret fordert Ziel 10, dass  das Einkommenswachstum für die ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung nachhaltig erhöht wird. Bis 2030 sollen weiter alle Menschen zu Selbstbestimmung befähigt und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion gefördert werden. Chancengleichheit soll durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken gewährleistet werden. Eine geordnete und sichere Migration und Mobilität von Menschen soll erleichtert werden, unter anderem durch eine verantwortungsvolle Migrationspolitik. In internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sollen Entwicklungsländer besser vertreten sein und  verstärkt Mitsprache bei der Entscheidungsfindung erhalten.

Ziel 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

10.1: Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten

10.2: Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern

10.3: Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Massnahmen in dieser Hinsicht

10.4: Politische Massnahmen beschliessen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Massnahmen, und schrittweise grössere Gleichheit erzielen

10.5: Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken

10.6: Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen

10.7: Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik

10.a: Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden

10.b: Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschliesslich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am grössten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen

10.c: Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen

9 Industry Innovation and Infrastructure Industrie, Neuheiten und Infrastrukturen

SDG 9 Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern
und Innovationen unterstützen 15

Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen

Investitionen in eine nachhaltige Infrastruktur und in wissenschaftliche und technologische Forschung steigern das Wirtschaftswachstum, schaffen Arbeitsplätze und fördern Wohlstand. In den kommenden 15 Jahren stehen in Entwicklungs- und Schwellenländer Infrastrukturprojekte in Milliardenhöhe an. Im Rahmen von Ziel 9 geht es darum, widerstandsfähige Infrastrukturen aufzubauen und nachhaltige Industrialisierung und Innovationen zu fördern.

Um Infrastrukturen und Industrien nachhaltig zu machen, sollen bis 2030 Ressourcen effizienter eingesetzt und saubere, umweltverträgliche Technologien und Industrieprozesse gefördert werden. Technologieentwicklung, Forschung und Innovation sollen insbesondere in Entwicklungsländern unterstützt werden. Weiter soll der Zugang kleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschliesslich bezahlbar Kredite gewährleistet werden. Die Einbindung kleiner Industrie- und anderer Unternehmen in Wertschöpfungsketten und Märkte soll erhöht werden. Schliesslich soll in den am wenigsten entwickelten Ländern ein allgemeiner und erschwinglicher Zugang zum Internet bereitgestellt werden.

Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen

9.1: Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschliesslich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen

9.2: Eine breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend den nationalen Gegebenheiten erheblich steigern und den Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern verdoppeln

9.3: Insbesondere in den Entwicklungsländern den Zugang kleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschliesslich bezahlbaren Krediten, und ihre Einbindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöhen

9.4: Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Massnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen

9.5: Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen

9.a: Die Entwicklung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in den Entwicklungsländern durch eine verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung der afrikanischen Länder, der am wenigsten entwickelten Länder, der Binnenentwicklungsländer und der kleinen Inselentwicklungsländer erleichtern

9.b: Die einheimische Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Entwicklungsländern unterstützen, einschliesslich durch Sicherstellung eines förderlichen politischen Umfelds, unter anderem für industrielle Diversifizierung und Wertschöpfung im Rohstoffbereich

9.c: Den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich erweitern sowie anstreben, in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen allgemeinen und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen

Ziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

8 Decent Work and Economic Growth – regelmässige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern 14

Aktuellen Daten zufolge sind weltweit über 200 Millionen Menschen erwerbslos, darunter insbesondere junge Menschen. Arbeit und Wirtschaftswachstum tragen massgeblich zur Bekämpfung von Armut bei. Die Förderung eines nachhaltigen Wachstums, einer grünen Wirtschaft sowie die Schaffung von genügend menschenwürdigen Arbeitsplätzen, unter Achtung der Menschenrechte und der planetarischen Grenzen, sind sowohl für die Entwicklungsländer als auch für die Schwellen- und die Industrieländer von zentraler Bedeutung.

Ziel 8 umfasst Unterziele zu Wirtschaftswachstum, zur Steigerung der Produktivität und der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze. Zwangsarbeit soll bekämpft und moderne Sklaverei und Menschenhandel bis 2030 beendet werden. Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum darf zudem nicht auf Kosten der Umwelt gehen. Ziel 8 fordert deswegen die weltweite Verbesserung der Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion und strebt die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung an.

Ziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

8.1: Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern aufrechterhalten

8.2: Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschliesslich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren

8.3: Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen

8.4: Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen

8.5: Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschliesslich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen

8.6: Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern

8.7: Sofortige und wirksame Massnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschliesslich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen

8.8: Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschliesslich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern

8.9: Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus erarbeiten und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert

8.10: Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen stärken, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zu erweitern

8.a: Die im Rahmen der Handelshilfe gewährte Unterstützung für die Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, unter anderem durch den Erweiterten integrierten Rahmenplan für handelsbezogene technische Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder

8.b: Bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigung erarbeiten und auf den Weg bringen und den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation umsetzen

Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern

7 Affordable and clean Energy – leistbare und saubere Energie

SDG 7 Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern 13

Der Zugang zu Energie ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Verwirklichung vieler Ziele im Bereich nachhaltige Entwicklung. Die Ziele gehen dabei weit über den Energiesektor hinaus: Überwindung von Armut, Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion, Bereitstellung von sauberem Wasser, Verbesserung der öffentlichen Gesundheit, Ausbau des Bildungswesens, Wirtschaftsförderung oder Förderung der Frauen. Heute haben weltweit 1.6 Milliarden Menschen keinen Zugang zu Elektrizität, und 2.5 Milliarden Menschen hängen von traditioneller Biomasse als Energiequelle ab.

Ziel 7 fordert daher den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen. Weil nachhaltige Entwicklung eine klimafreundliche wirtschaftliche Entwicklung bedingt, soll der Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöht und die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppelt werden. Forschung in den Bereichen erneuerbare Energie und Energieeffizienz soll gefördert werden, ebenso Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien.

Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern

7.1: Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern

7.2: Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen

7.3: Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln

7.a: Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zur Forschung und Technologie im Bereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie, Energieeffizienz sowie fortschrittliche und saubere Technologien für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien fördern

7.b: Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen

Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten

6 Clean Water and Sanitation sauberes Wasser und Hygiene

Der Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen ist ein Menschenrecht und zusammen mit der Ressource Wasser ein entscheidender Faktor für alle Aspekte der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung. Die Zielvorgaben zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen wurden in die MDGs integriert, jedoch wurden andere für die nachhaltige Entwicklung entscheidende Aspekte in diesem Bereich nicht angegangen. Diese Aspekte betreffen das Wasserressourcen-Management, die Abwasserentsorgung, die Wasserqualität und die Reduzierung der Verwundbarkeit gegenüber wasserbezogenen Katastrophen.

Ziel 6 umfasst deshalb neben dem Zugang zu Trinkwasser, zu Sanitärversorgung und Hygiene weitere Unterziele zum Schutz und der Wiederherstellung von wasserverbundenen Ökosystemen (darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse und Seen). Die Wasserqualität soll verbessert und die Verschmutzung von Wasser durch gefährliche Chemikalien verringert werden. Für eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf allen Ebenen soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert werden.

Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten

6.1: Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen

6.2: Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen

6.3: Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern

6.4: Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süsswasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zu verringern

6.5: Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit

6.6: Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen

6.a: Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Kapazitätsaufbau für Aktivitäten und Programme im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung ausbauen, einschliesslich der Wassersammlung und -speicherung, Entsalzung, effizienten Wassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederaufbereitungs- und Wiederverwendungstechnologien

6.b: Die Mitwirkung lokaler Gemeinwesen an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Sanitärversorgung unterstützen und verstärken

Gender Equality

SDG 5 Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen 11

Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen 

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Die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern ist eines der grössten Hindernisse für nachhaltige Entwicklung, ökonomisches Wachstum und Armutsreduktion. Dank MDG 3 zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen wurden beachtliche Fortschritte bei der Einschulung von Mädchen und der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt erreicht. Geschlechtergleichheit erlangte durch MDG 3 grosse Sichtbarkeit. Aufgrund des engen Fokus des Ziels wurden jedoch wichtige Themen wie Gewalt gegen Frauen, wirtschaftliche Ungleichheit und die geringe Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungsstrukturen nicht angegangen.

Ziel 5 fordert die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen in der ökonomischen Entwicklung, die Eliminierung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, inklusive Eliminierung von Früh- und Zwangsverheiratungen sowie gleichberechtigte Partizipation auf allen Ebenen.

Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

5.1: Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden

5.2: Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschliesslich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen

5.3: Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen

5.4: Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmassnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen

5.5: Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen

5.6: Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart

5.a: Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften

5.b: Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern

5.c: Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschliessen und verstärken

4 Quality Education – Geschlechter-Gleichberechtigung

SDG 4 Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern 10

Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern 

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Die internationale Gemeinschaft hat die Bedeutung einer hochwertigen Grund- und Berufsbildung in Erinnerung gerufen. Eine hochwertige Grund- und Berufsbildung ist zentral für die Verbesserung der Lebensbedingungen des Einzelnen, der Gemeinschaften und der Gesellschaft als Ganzes. Das Ziel 4 basiert auf den Erkenntnissen, die im Rahmen der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) gewonnen wurden. Demnach soll neben der Grundschulbildung für alle Kinder sichergestellt werden, dass die Grundbildung und Berufsbildung aufeinander abgestimmt werden. Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Bildungsqualität nach dem Ansatz des lebenslangen Lernens ist ein weiterer Schwerpunkt von Ziel 4: eine Dimension, die von den MDGs vernachlässigt wurde.

Ziel 4 fordert, dass alle, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und vor allem die Ärmsten und am meisten Benachteiligten, Zugang zu einer hochwertigen Grund- und Berufsbildung erhalten. Diese soll sich sich an deren individuellen Bedürfnissen und Lebensumfeld ausrichten. Damit soll die Bildung einen Beitrag zu einer sicheren, nachhaltigen und interdependenten Welt leisten.

Die Schweiz verfügt über komparative Vorteile in Bezug auf ihre Systeme der Berufsbildung (duale Berufsbildung) und der Grundbildung (dezentrale Verwaltung, Passerellen, Mehrsprachigkeit). Mit ihrem Engagement fördert die Schweiz den Zugang zu einer hochwertigen Grundbildung für alle sowie die Koordinierung zwischen Grundbildung, Berufsbildung und sozioprofessioneller Integration und trägt damit zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bei.

Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern

4.1: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Primar- und Sekundarschulbildung abschliessen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt

4.2: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind

4.3: Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschliesslich universitärer Bildung gewährleisten

4.4: Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschliesslich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen

4.5: Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den gleichberechtigen Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleisten

4.6: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der männlichen und weiblichen Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen

4.7: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung

4.a: Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten

4.b: Bis 2020 weltweit die Zahl der verfügbaren Stipendien für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die afrikanischen Länder, zum Besuch einer Hochschule, einschliesslich zur Berufsbildung und zu Informations- und Kommunikationstechnik-, Technik-, Ingenieurs- und Wissenschaftsprogrammen, in entwickelten Ländern und in anderen Entwicklungsländern wesentlich erhöhen

4.c: Bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften unter anderem durch internationale Zusammenarbeit im Bereich der Lehrerausbildung in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern wesentlich erhöhen

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Letzte Aktualisierung 23.04.2020

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3 Good Health and Wellbeing gute Gesundheit und Wohlsein

SDG 3 Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern 9

Die MDGs trugen bedeutsam zur weltweiten Verbesserung der Gesundheit bei, zB. im Kampf gegen Krankheiten wie AIDS, Tuberkulose und Malaria. So sanken die Todesfälle durch Malaria seit 2000 um 60%. Dennoch blieben die Resultate in vielen Bereichen, zB. bei der Reduktion der Kinder- und Müttersterblichkeit, hinter den Erwartungen zurück.

Die Erfahrung der MDGs lehrt, dass Gesundheitsprobleme nicht einzeln, sondern gesamthaft betrachtet werden sollten. Bildung und Ernährungssicherheit beeinflussen erwiesenermassen den Erfolg von Gesundheitsprogrammen. Im Rahmen von Ziel 3 werden die Bemühungen der MDGs im Bereich der Kinder- und Müttersterblichkeit und im Bereich der übertragbaren Krankheiten wie AIDS, Malaria und Tuberkulose weitergeführt.  Ziel 3 umfasst auch die Bekämpfung von nicht-übertragbaren Krankheiten wie Diabetes und die Prävention von Verkehrsunfällen und Suchtmittelmissbrauch. Alle Menschen sollen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten und zu Arzneimitteln haben und gegen finanzielle Risiken abgesichert sein. Bis 2030 soll weiter der allgemeine Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschliesslich Familienplanung, Information und Aufklärung, gewährleistet werden.

Ziel 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern

3.1: Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburtensenken

3.2: Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren ein Ende setzen, mit dem von allen Ländern zu verfolgenden Ziel, die Sterblichkeit bei Neugeborenen mindestens auf 12 je 1.000 Lebendgeburten und bei Kindern unter 5 Jahren mindestens auf 25 je 1.000 Lebendgeburten zu senken

3.3: Bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen

3.4: Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern

3.5: Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken

3.6: Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit halbieren

3.7: Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschliesslich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten

3.8: Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschliesslich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle erreichen

3.9: Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern

3.a: Die Durchführung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in allen Ländern nach Bedarf stärken

3.b: Forschung und Entwicklung zu Impfstoffen und Medikamenten für übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen sind, unterstützen, den Zugang zu bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen gewährleisten, im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, die das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt, die Bestimmungen in dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöpfen, und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu gewährleisten

3.c: Die Gesundheitsfinanzierung und die Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung und Bindung von Gesundheitsfachkräften in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern deutlich erhöhen

3.d: Die Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken

2 Zero Hunger – kein Hunger

SDG 2 Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern 8

Obwohl sich die Situation in zahlreichen Ländern verbessert hat, hungern weltweit immer noch viele Menschen oder leiden unter Mangelernährung. Unterernährung betrifft fast 800 Millionen Menschen weltweit, wovon die meisten Frauen und Kinder sind. Die Agenda 2030 hat sich zum Ziel gesetzt, in den kommenden 15 Jahren Hunger und alle Formen von Unterernährung auf der Welt zu beenden. Angesichts der weltweit rasch ansteigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln müsste dazu die weltweite Lebensmittelproduktion Schätzungen zufolge bis 2050 mehr als verdoppelt werden. 70% der unterernährten Menschen hängen für ihren Lebensunterhalt direkt oder indirekt von der Landwirtschaft ab. Es sind folglich gerade Kleinbauern, die von Unterernährung bedroht sind.

Ziel 2 umfasst neben der Überwindung des Hungers auch ein Unterziel zur Beendigung aller Formen von Mangelernährung. Die Qualität der Nahrung ist ebenso wichtig wie die Quantität. Das Ziel integriert zudem ökonomische Aspekte, unter anderem eine Verdoppelung der landwirtschaftlichen Produktivität sowie der Einkommen von Kleinbauern bis 2030. Damit die steigende Nahrungsmittelproduktion nicht auf Kosten der Umwelt geht, umfasst Ziel 2 auch Vorgaben zur Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Ziel 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern

2.1: Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschliesslich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben

2.2: Bis 2030 alle Formen der Mangelernährung beenden, einschliesslich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen

2.3: Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und ausserlandwirtschaftliche Beschäftigung

2.4: Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern

2.5: Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart

2.a: Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern

2.b: Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmassnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde

2.c: Massnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen

1 No Poverty – keine Armut

SDG 1 Armut in allen ihren Formen und überall beenden 8

Trotz beachtlichen Erfolgen in der Armutsbekämpfung seit 1990 leben nach wie vor über 800 Millionen Menschen in extremer Armut, davon sind ungefähr 70% Frauen. Die Ambition der neuen Agenda für nachhaltige Entwicklung ist es, extreme Armut bis 2030 gänzlich zu überwinden.

Um die Problematik der Armut umfassend anzugehen, beinhaltet Ziel 1 neben der Überwindung extremer Armut auch ein Unterziel zur Überwindung relativer Armut, welche sich an nationalen Definitionen orientiert. Arme Menschen sind von wirtschaftlichen und politischen Krisen, Verlust von Biodiversität und Ökosystemleistungen, Naturkatastrophen und Gewalt besonders betroffen. Damit Menschen, die der Armut entfliehen konnten, nicht in die Armut zurückfallen, braucht es auch Massnahmen zur Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit und den Aufbau von sozialen Sicherungssystemen.

Ziel 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

1.1: Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen

1.2: Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken

1.3: Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und Massnahmen für alle umsetzen, einschliesslich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen

1.4: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und Finanzdienstleistungen einschliesslich Mikrofinanzierung haben

1.5: Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern

1.a: Eine erhebliche Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen gewährleisten, einschliesslich durch verbesserte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern ausreichende und berechenbare Mittel für die Umsetzung von Programmen und Politiken zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen bereitzustellen

1.b: Auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene solide politische Rahmen auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien schaffen, um beschleunigte Investitionen in Massnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen

Zusammenfassung

Umsetzungsstand der Sustainable ( nachhalige) Development (Entwicklungs-) Goals [Ziele](SDGs) 7

Youtube

http://worldslargestlesson.globalgoals.org/new-materials-for-2019/

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